Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (SPLGs) sind Lebensorte, in denen Kinder und Jugendliche mit belastenden Erfahrungen ein neues Zuhause finden können. Sie werden von pädagogischen Fachkräften geführt. In Abgrenzung zu anderen Angeboten der stationären Jugendhilfe, wie Heim- und Wohngruppen, bieten SPLGs einen kleinen und familienähnlichen Rahmen.
Die Kinder und Jugendlichen werden an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr betreut und erleben verlässliche Bezugspersonen und Strukturen. Im alltäglichen Miteinander können neue und korrigierende Erfahrungen im familienähnlichen Zusammenleben und Zusammenhalten gemacht werden, so gewinnen sie Sicherheit durch Geborgenheit. Die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen erfolgt über den § 34 SGB VIII.
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Im Netzwerk Pflegefamilien stehen Ihnen vielseitig und gut qualifiziere Berater*innen zur Seite und bieten Ihnen Rückhalt und kontinuierliche Begleitung:
Wir vereinbaren gerne ein unverbindliches erstes Gespräch mit Ihnen, wenn Sie
Wir begleiten Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Wir haben Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften, die auf einem Bauernhof leben, genauso wie Lebensgemeinschaften in Großstädten. Wichtig ist es, dass in Ihrem Zuhause ausreichend Platz und Raum für das Kind oder den Jugendlichen ist.
Wir sind offen für jede Form des familiären Zusammenlebens, denn SPLGs sind so bunt, wie das Leben selbst. Die Vielfalt unter unseren Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften ist für uns eine große Ressource, um den Kindern und Jugendlichen eine passende familienähnliche Betreuungsform zu ermöglichen.
Mindestens eine Person innerhalb einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft benötigt eine pädagogische Ausbildung. Das kann eine Ausbildung zum/zur Erzieher*in oder als Sozialpädagog*in sein, eine hochschulische Ausbildung als Pädagog*in oder eine weitere artverwandte Ausbildung sein. Wenn Sie Fragen dazu haben, melden Sie sich gerne direkt bei uns.
Als Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft schließen wir mit Ihnen, als selbständige Fachkraft, einen Kooperationsvertrag ab. In diesem Vertrag sind pädagogische Notwendigkeiten, Bezahlung Ihrer Arbeit und weitere Vereinbarungen formuliert. Wir arbeiten fachlich eng mit Ihnen zusammen und bereiten gemeinsam die Anerkennung Ihrer Selbständigkeit vor. Sie erhalten für ihre Tätigkeit ein angemessenes Honorar (zzgl. Sachkosten).