Kostenheranziehung für junge Menschen in der Jugendhilfe abgeschafft

11.11.2022

Es ist geschafft: Jugendliche und junge Menschen, die in stationären Maßnahme der Jugendhilfe leben, werden endlich von der Kostenbeitragspflicht befreit. Das hat der Bundestag in der Nacht zum Freitag, den 11.11. einstimmig beschlossen.

Bisher war es so: Junge Menschen in Pflegefamilien und stationären Einrichtungen wurden, sofern sie bereits über ein Einkommen verfügen, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen. Das waren zuletzt bis zu 25%. Das neue Gesetz schafft die Kostenheranziehung nun endlich komplett ab.

Im Wortlaut: "Junge Menschen sollen darin gestärkt und dazu motiviert werden, Verantwortung zu übernehmen für einen erfolgreichen Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben. Die Heranziehung junger Menschen zu den Kosten der Leistung widerspricht diesem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe. Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben.

Dieser Start wird nochmals erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen. Das Erreichen selbst gesteckter Ziele wie zum Beispiel die Finanzierung eines Führerscheins, die Finanzierung einer Reise, das Erarbeitung von Startkapital für ihre Zukunft, wird erschwert bzw. dauert insgesamt länger. Damit können Erfolgserlebnisse durch eigenes Engagement unerreichbar erscheinen, gerade auch im Vergleich mit Gleichaltrigen, die ihre Einkommen behalten dürfen." (Auszug aus dem Gesetzesentwurf)

DAS KÖNNEN WIR NUR UNTERSCHREIBEN.

Wir freuen uns sehr, dass Pflegekindern und jungen Menschen in der Jugendhilfe so ein großer Stein aus dem Weg geräumt wird.

Die Debatte im Bundestag kann unter diesem Link in der Mediathek des Bundestags angesehen werden. Dort finden Sie auch die entsprechenden Gesetzestexte.