In unserem Wohnprojekt Hermann78 bieten wir Hilfen nach §§ 67 ff SGB XII für haftentlassene, volljährige Männer an. Die Hilfe richtet sich an Männer, die infolge von Inhaftierung und mangels funktionierender Bewältigungsstrategien hinsichtlich der Lebensumstände in Freiheit intensive Hilfe wollen.
Unter der Prämisse "So viel Normalität wie möglich" ist das Ziel der Hilfen eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft auf allen Ebenen. Die Bewohner tragen eigenständig Verantwortung für ihre Versorgung mit Lebensmitteln und dem Alltäglichen Bedarf. Intensive Unterstützung erfolgt insbesondere auf psychosozialer Ebenen und in der Außenorientierung.
Die Hilfe erfolgt in unserem Haus auf drei Etagen mit Wohnungen mit abschließbaren Einzelzimmern. Die Wohnungen verfügen jeweils über eine Gemeinschaftsküche und ein gemeinsam benutztes Badezimmer. Jeder Bewohner hat einen eigenen Haustürschlüssel und kann jederzeit das Haus verlassen und wieder aufsuchen. Auch der Empfang von Besuch in den privaten Wohnräumen ist möglich. Wichtig dabei ist, dass jeder Bewohner ein hohes Maß an Freiheit aber auch an Selbstverantwortung und Eigenständigkeit hat.
Grundlage der Hilfen ist ein, gemeinsam mit den Männern, an den Zielen von diesen orientierter, individueller Hilfeplan. Die Hilfe ist freiwillig und erfordert demnach eine Bereitschaft zur Mitarbeit mit den Fachkräften und im Einzelfall externen Institutionen und Beratungsstellen. Ziel der Hilfen ist die Widereingliederung in die Gesellschaft sowie die Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Unsere Angebote sind eng vernetzt mit den örtlich vorhandenen Unterstützungsinstitutionen, wichtige Kooperationspartner sind u.a. die Bewährungshilfe und Führungsaufsicht, Schuldenberatungsstellen, Einrichtungen der Drogen- und Gesundheitshilfe und viele andere.
Eine besonders enge Kooperationsbeziehung verbindet uns mit der Brücke e.V., die uns im Einzelfall und der Weiterentwicklung der Einrichtung berät.
Der Zugang zur Hilfe erfolgt im Zusammenspiel zwischen JVA, LWL und der Einrichtung. Einer Aufnahmeanfrage begegnen wir – bei vorhandenen Kapazitäten – mit einem ausführlichen Informationsgespräch zu unserem Angebot. Je nach Haftsituation kann dies im Rahmen einer Beurlaubung, eines (begleiteten) Ausgangs oder bei einem Gespräch vor Ort in der JVA stattfinden. Die Maßnahmen werden vom LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) genehmigt und finanziert.