In der vom Landschaftsverband Westfalen Lippe gewährten „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten" (§§ 67 ff SGB XII) in ambulant intensiver Form (ABW+) können junge Erwachsene betreut werden.
Unser Angebot richtet sich an junge Erwachsene, die von Wohnungslosigkeit bedroht/betroffen sind oder sich in einer orientierungslosen Lebensphase, beispielsweise nach Haft, befinden.
Die Hilfen des ABW+ bieten, auf der Basis einer Pauschalfinanzierung, sowohl Einzeltermine, Gruppenangebote, eine offene Anlaufstelle sowie die Erreichbarkeit an Wochenenden und Feiertagen in Krisenzeiten.
Die Hilfen können sowohl in den eigenen Wohnungen der jungen Erwachsenen, dem Sozial-Raum der jungen Erwachsenen oder in den jeweiligen Räumlichkeiten unserer Einrichtungen erfolgen.
Wir verfügen über „Einsteigerwohnungen“, die bei einer Wohnungslosigkeit am Anfang der Betreuung bezogen werden können.
Ziel der Hilfe ist es, Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.
Die Hilfen können beratend, unterstützend, anleitend und begleitend sein.
Grundlage der Hilfe ist ein, gemeinsam mit den jungen Erwachsenen, an den Zielen der jungen Erwachsenen orientierter, individueller Hilfeplan.
Wir betrachten die jungen Erwachsenen als die Expert:innen für ihre eigene Person und ihre gesetzten Ziele. Wichtig sind uns ein respektvoller Umgang und eine wertschätzende Haltung.
Die Maßnahmen werden vom LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) genehmigt und finanziert.
Auf Wunsch unterstützen wir die Antragsteller:innen in dieser Zugangsphase.