Wohngruppe

Die Unterbringung in unserer Wohngruppe KrockHaus ist Heimerziehung nach §34 SGB VIII. Sie liegt im schönen Süden von Bochum, gleich am Waldrand, in einer netten Familien-Wohngegend und dennoch durch öffentliche Verkehrsmittel gut angeschlossen an das Leben in der Stadt.

Ein Zuhause für bis zu 8 Jugendlichen

Hier können sich bis zu acht Jugendliche im Alter zwischen 13 und 18 Jahren zuhause fühlen. Die Hintergründe der Kinder und Jugendlichen sind hierbei bunt gemischt. Entstanden ist die Wohngruppe im Jahr 2016 als Wohnort für minderjährige, unbegleitete, männliche Geflüchtete – und hat sich in der Zwischenzeit zu einem Zuhause für Kinder und Jugendliche verschiedenster Kulturen und Geschlechter weiterentwickelt.

Dieses Konzept wurde von den sechs hauptamtlichen pädagogischen Fachkräften selbst entwickelt und dementsprechend wird es – gemeinsam mit der schulischen Hilfskraft, dem Hausmeister und der Hauswirtschaftskraft - mit Leben, Freude und Professionalität gefüllt.

Die Beteiligung der Jugendlichen – zur Weiterentwicklung eines Ortes, an dem sie sich wohlfühlen können – spielt hierbei eine große Rolle. So wird der Mitwirkung an der Hilfeplanung, der Beteiligung an den regelmäßigen Jugendteams und der grundsätzlichen (Um-)Gestaltung und Weiterentwicklung der Wohngruppe ein großer Stellenwert zugeschrieben.

Passgenaue Hilfen für junge Menschen

Jedem*r Jugendlichen wollen wir dadurch die Möglichkeit geben, sich in der Wohngruppe sicher und gut aufgehoben zu fühlen. Hierfür sind wir bemüht, eine möglichst passgenaue Hilfe zu entwickeln und den individuell unterschiedlichen Bedürfnissen und Wünschen soweit Rechnung zu tragen, wie es der Gruppenzusammenhang zulässt.

In einem gründlichen Prozess, welcher der Aufnahme vorausgeht, schauen wir zusammen mit den Jugendlichen und dem erwachsenen Umfeld, ob wir eine gute und tragfähige Betreuung anbieten können, die dem Einzelnen und der Gruppe gerecht wird.

In unserer Regelwohngruppe der Erziehungshilfe können 8 Jungen und Mädchen im Alter von 13 bis 18 Jahren, gemäß §§27 ,34 ,35a und 41 SGB VIII, betreut werden.