Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften

Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (SPLGs) sind Lebensorte, in denen Kinder und Jugendliche mit belastenden Erfahrungen ein neues Zuhause finden können. Sie werden von pädagogischen Fachkräften geführt. In Abgrenzung zu anderen Angeboten der stationären Jugendhilfe, wie Heim- und Wohngruppen, bieten SPLGs einen kleinen und familienähnlichen Rahmen.

Vereinfacht gesagt: Das Zuhause der pädagogischen Fachkräfte ist Arbeitsplatz, Wohn-, Lebens- und Entwicklungsort zugleich.

Die Kinder und Jugendlichen werden an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr betreut und erleben verlässliche Bezugspersonen und Strukturen. Im alltäglichen Miteinander können neue und korrigierende Erfahrungen im familienähnlichen Zusammenleben und Zusammenhalten gemacht werden, so gewinnen sie Sicherheit durch Geborgenheit. Die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen erfolgt über den § 34 SGB VIII.

×

Zum Aktivieren des Videos müssen Sie den Marketing-Cookies zustimmen.

Als SPLG selbstständig zu arbeiten bietet viele Möglichkeiten

  • Beruf und Familie sind vereinbar, weil Sie Zuhause arbeiten.
  • Sie können Ihre individuellen Stärken und Professionen in Ihre Arbeit einbringen.
  • Das Kind erlebt konstante Bezugspersonen im familiären Rahmen.
  • Sie können einem Kind eine neue Chance geben und es auf das weitere Leben vorbereiten.
  • Sie können auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes eingehen.
  • Voraussetzung: Sie haben eine pädagogische Ausbildung (Erzieher*in, Sozialpädagog*in, Diplom Pädagog*in oder ähnlich)

Sie möchten mehr Wissen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne besprechen wir gemeinsam Ihre Fragen.

Das bieten wir Ihnen

Im Netzwerk Pflegefamilien stehen Ihnen vielseitig und gut qualifiziere Berater*innen zur Seite und bieten Ihnen Rückhalt und kontinuierliche Begleitung:

  • Intensive fachliche Vorbereitung der Bewerber*innen
  • Regelmäßige Beratungen und ggf. Begleitung zu Schulen / Fachärzten etc.
  • Fortbildungen zu den Themen Traumatisierung, Bindung, Übertragung, Biografie etc.
  • Kontakt der Fachberater*in zum Kind oder Jugendlichen
  • Erreichbarkeit in Krisensituationen
  • Vernetzung der SPLGs untereinander
  • Kollegiale Beratung und Bereitstellung finanzieller Ressourcen für Supervision

Voraussetzungen

Wir vereinbaren gerne ein unverbindliches erstes Gespräch mit Ihnen, wenn Sie

  • einem Kind oder Jugendlichen eine Chance zum Aufwachsen in Ihrem Zuhause geben wollen.
  • wenn Sie Motivation, Freude, Akzeptanz, Humor, Belastbarkeit und Empathie mitbringen.
  • eine gute Kooperation mit den an der Entwicklung des Kindes beteiligten Menschen ermöglichen möchten.
  • eine pädagogische Ausbildung (Erzieher*in, Sozialpädagog*in, Diplom Pädagog*in oder ähnlich) abgeschlossen haben.
  • Berufserfahrung in der stationären Jugendhilfe mitbringen.
  • einen Lebensort mit ausreichend Platz haben.

Fragen und Antworten zu Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften

Wir begleiten Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Wir haben Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften, die auf einem Bauernhof leben, genauso wie Lebensgemeinschaften in Großstädten. Wichtig ist es, dass in Ihrem Zuhause ausreichend Platz und Raum für das Kind oder den Jugendlichen ist.

Wir sind offen für jede Form des familiären Zusammenlebens, denn SPLGs sind so bunt, wie das Leben selbst. Die Vielfalt unter unseren Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften ist für uns eine große Ressource, um den Kindern und Jugendlichen eine passende familienähnliche Betreuungsform zu ermöglichen.

Mindestens eine Person innerhalb einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft benötigt eine pädagogische Ausbildung. Das kann eine Ausbildung zum/zur Erzieher*in oder als Sozialpädagog*in sein, eine hochschulische Ausbildung als Pädagog*in oder eine weitere artverwandte Ausbildung sein. Wenn Sie Fragen dazu haben, melden Sie sich gerne direkt bei uns.

Als Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft schließen wir mit Ihnen, als selbständige Fachkraft, einen Kooperationsvertrag ab. In diesem Vertrag sind pädagogische Notwendigkeiten, Bezahlung Ihrer Arbeit und weitere Vereinbarungen formuliert. Wir arbeiten fachlich eng mit Ihnen zusammen und bereiten gemeinsam die Anerkennung Ihrer Selbständigkeit vor. Sie erhalten für ihre Tätigkeit ein angemessenes Honorar (zzgl. Sachkosten).