Stationäre Jugendhilfe

Ausgehend von einer Kritik an der traditionellen stationären Jugendhilfe in Heimen entwickelte der VSE NRW e.V. kleine und dezentrale Betreuungs- und Unterbringungsmöglichkeiten in Einzel- und Zweierwohnungen.

Unsere Angebote in der stationären Jugendhilfe sind geprägt durch eine Ressourcenorientierung, die Partizipation und Beteiligung der Adressat*innen sowie eine große Flexibilität. Unser Angebot umfasst die dezentrale und mobile Betreuung für Jugendliche und junge Erwachsene sowie für Mütter/Väter mit ihren Kindern als auch Wohngruppensettings und flexible Settings in unseren beiden Jugendwohnhäusern.

Stationär Dezentrales Wohnen / Mobile Betreuung
Das Stationär Dezentrale Wohnen (StaDeWo) oder Mobile Betreuung (MOB) ist eine sonstige betreute Wohnform der stationären Jugendhilfe nach §34 SGB VIII. Die jungen Menschen wohnen in einer vom VSE NRW e.V. angemieteten Wohnung und bekommen zwei Betreuer*innen zur Seite gestellt, die sie in allen Lebensfragen beraten und begleiten. Eine zentrale…
Mütter/Väter Kind Betreuung
Unsere gemeinsame Wohnform für Mütter / Väter und Kinder (MuKi/ VaKi) nach §19 SGB VIII richtet sich an (alleinerziehende) Eltern mit einem oder auch mehreren Kindern. Neben der Möglichkeit des Wohnens in dezentralen Einzelwohnungen im Stadtgebiet, bietet sich in unserem Jugendwohnhaus Kids & Co in Greven die Wohnmöglichkeit in Appartments in…
Jugendwohnhaus
Die Unterbringung in unseren Jugendwohnhäusern ist eine sonstige betreute Wohnform der stationären Jugendhilfe nach §34 SGB VIII und bietet eine Alternative zur Unterbringung in einer Wohngruppe. In Münster und Greven leben junge Menschen in unseren Häusern in kleinen Appartements oder in kleinen Wohngemeinschaften.
Wohngruppe
Die Unterbringung in unserer Wohngruppe KrockHaus ist Heimerziehung der stationären Jugendhilfe nach §34 SGB VIII. Sie liegt im schönen Süden von Bochum. Hier können sich bis zu acht junge Menschen im Alter zwischen 13 und 18 Jahren zuhause fühlen.

Hilfe für junge Volljährige

Mit der Vollendigung des 18. Lebensjahres ist die Entwicklung junger Menschen teilweise nicht abgeschlossen, und es besteht ein Hilfebedarf über die Volljährigkeit hinaus. Junge Erwachsene bei Nachreifungsprozessen und einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Verselbständigung zu unterstützen, auch das ist eine Aufgabe der stationären Jugendhilfe. Unsere Angebote der stationären Jugendhilfe gelten entsprechend auch in Verbindung mit §41 SGB VIII für junge Volljährige.

Unbegleitete minderjährige Ausländer/ Flüchtlinge (UMA/ UMF)

Wir betreuen unbegleitete junge Flüchtlinge aus aller Welt in Form Mobiler Betreuung, in kleinen dezentralen Wohngemeinschaften oder in ambulanter Form. Die Arbeit erfordert neben jugendhilfetypischem Know How zahlreiche zusätzliche Qualifikationen. Auch deshalb wird der größte Teil der jungen Flüchtlinge seit 2008 in Spezialprojekten wie unserer Dortmunder Jugendhilfestation Hamburger Straße betreut oder dem Münsteraner Team Lumos. Im Stadtgebiet Bochum hat die Jugendhilfeeinheit Bochum inzwischen die jahrelange erfolgreiche Arbeit von [bo]Home übernommen und in ihre Angebottspalette integriert.

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Wenn unsere stationären Settings als passend sind im Rahmen der Hilfen für junge Menschen mit einer mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung halten wir diese entsprechend in Verbindung mit §35a SGB VIII vor.