Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII als ambulante Form der Jugendhilfe richtet sich an Familiensysteme, die Unterstützung bei ihren Erziehungsaufgaben, Alltagsproblemen, Konflikten, Krisen und dem Kontakt zu Ämtern und Institutionen benötigen. In der Familienhilfe verstehen wir uns als Unterstützer:innen, Berater:innen und Begleiter:innen auf Zeit.
Wir gehen davon aus, dass Familien sich grundsätzlich immer eine positive Perspektive für sich und ihre Kinder wünschen. Sie können die Bereitschaft entwickeln, etwas dafür zu tun. Dies gilt auch, wenn eine Sozialpädagogische Familienhilfe zunächst nicht von ihnen gewünscht ist. Dabei ist es uns wichtig, dass Kontrollaufträge ausdrücklich benannt.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe orientiert sich an den Zielen der Familienmitglieder. Zu den Leistungen dieser Form der ambulanten Jugendhilfe können gehören:
Um die Sozialpädagogische Familienhilfe nachhaltig zu gestalten, ist es notwendig, dass alle Familienmitglieder ihre Stärken erkennen und entsprechend besser nutzen können. Darüber hinaus werden die Ressourcen im Umfeld der Familien mit einbezogen.