Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) nach §35 SGB VIII als ambulante Form der Jugendhilfe richtet sich an junge Menschen, die intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen. Der junge Mensch mit seiner individuellen Lebenssituation steht im Vordergrund.
Zielgruppe sind häufig junge Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen in Verbindung mit Themen wie beispielsweise Obdachlosigkeit, Prostitution, Delinquenz, Drogenkonsum. Zu Hause oder in der Einrichtung geht es dann häufig nicht mehr weiter. Aber für Jugendliche, die alleine wohnen wollen oder sollen, birgt der Alltag manche Tücke. Sie brauchen noch einen Erwachsenen, der mit ihnen gemeinsam einen Weg für die Zukunft findet, der ihnen hilft zu erkennen, was sie eigentlich wollen, zu welchen anderen Menschen der Kontakt wichtig ist und wie sie diesen positiv gestalten können. Und sie brauchen auch jemanden, der sie bei praktischen Dingen unterstützt: Kochen, Waschen, Einkaufen.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist geprägt von einer individuellen und zielgerichteten Beziehungsgestaltung zwischen uns und dem Jugendlichen. Sie setzt in der Lebenssituation an, die auch nach Beendigung der Hilfe fortdauert und ist daher besonders nachhaltig. ISE kann aber auch am Ende einer stationären Betreuung als „Belastungstest“ Sinn machen oder als niedrigschwelliges Angebot für Jugendliche, die gegenüber Erwachsenen misstrauisch geworden sind oder aus anderen Gründen nur sehr wenig Hilfe annehmen wollen.
In manchen Kommunen wird diese Form der Hilfe auch als Erziehungsbeistandschaft gemäß §30 SGB VIII gewährt. In diesen Fällen greift für einen Teil unserer Klient:innen die parallele Zuständigkeit von JobCenter/ARGE. So ist es mit pädagogischer Unterstützung möglich, die Bedingungen des SGB II meistern zu lernen.