Die Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII als ambulante Form der Jugendhilfe richtet sich an junge Menschen, die Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Entwicklungsaufgaben benötigen. Der junge Mensch steht im Vordergrund, gleichzeitig wird das soziale Umfeld mit einbezogen, insbesondere die Eltern, die Schule, Freund*innen sowie alle weiteren Ressourcen, die im Leben der Adressat*innen eine Rolle spielen.
Unsere Herangehensweise an die Hilfe ist dabei so unterschiedlich wie die individuelle Lebenssituation der Adressat*innen. Manchmal haben Eltern Probleme mit ihren Kindern, teilweise kommen die Eltern mit den Problemen nicht mehr klar. Manchmal haben Kinder, die bei ihren Eltern leben, Probleme, die sie nicht alleine lösen können. Und häufig trifft beides zu. Ein Erziehungsbeistand kann jungen Menschen und ihren Eltern helfen, eigene Lösungen für diese Probleme zu finden sowie neue Perspektiven zu gewinnen und bei ganz praktischen Dingen des Alltags Hilfestellung geben.
Für eine andere Zielgruppe kommt der §30 SGB VIII, auch in Verbindung mit §41 SGB VIII, als Rahmen für gelingende Verselbständigungshilfen in Betracht:
Zu Hause oder in der Einrichtung geht es nicht mehr weiter. Aber für Jugendliche, die alleine wohnen wollen oder sollen, birgt der Alltag manche Tücke. Sie brauchen noch einen Erwachsenen, der mit ihnen gemeinsam einen Weg für die Zukunft findet, der ihnen erkennen hilft, was sie eigentlich wollen, zu welchen anderen Menschen der Kontakt wichtig ist und wie sie diesen positiv gestalten können. Und sie brauchen auch jemanden, der sie bei den praktischen Dingen des Alltags unterstützt.
Verselbständigende Hilfe ist geprägt von einer individuellen und zielgerichteten Beziehungsgestaltung zwischen uns und dem Jugendlichen oder jungen Erwachsenen. Sie setzt in der Lebenssituation an, die auch nach Beendigung der Hilfe fortdauert und ist daher besonders nachhaltig. Bei gleichzeitiger Zuständigkeit verschiedener Ämter und Behörden streben wir eine aus der Erziehungshilfe abgestimmte Hilfe- und Förderplanung und eine nahtlose und überlappende Übergabe an das nächste zuständige Unterstützungssystem an.
Erziehungsbeistandschaft kann aber auch am Ende einer stationären Betreuung als „Belastungstest" Sinn machen sowie als niedrigschwelliges Angebot für Jugendliche, die gegenüber Erwachsenen misstrauisch geworden sind oder aus anderen Gründen nur sehr wenig Hilfe annehmen wollen.
Die Hilfe kann auch für junge Volljährige gewährt werden.