Die Aufsuchende Familientherapie (AFT) im Rahmen von §27ff. SGB VIII als ambulante Form der Jugendhilfe richtet sich an Familien mit einem oder mehreren Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, die Unterstützung und Veränderung wünschen und aufgrund ihrer individuellen Problemlage einer aufsuchenden therapeutischen Intervention bedürfen.
Die Aufsuchende Familientherapie (AFT) ist ein zeitlich befristetes, niederschwelliges therapeutisches Angebot in der gewohnten, häuslichen Umgebung des Familiensystems.
Für das VSE-Team Aufsuchende Familientherapie (TAF) gelten die Standards und Qualitätskriterien des Dachverbandes für systemische Familientherapie, Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie und Familientherapie (DGSF).
Ziel ist es, bestehende Kommunikations- und Beziehungsmuster innerhalb der Familie für die einzelnen Mitglieder sichtbar zu machen, Ressourcen zu aktivieren und neue Sichtweisen bei den Familienmitgliedern herbeizuführen, so dass aufgrund neuer Haltungen und Betrachtungsweisen auch konstruktivere Problemlösungsmuster und Handlungen entwickelt werden. Diese befähigen die Familiensysteme dabei, auch zukünftige Probleme mit den eigenen Ressourcen bewältigen zu können.
Das Arbeitssetting bildet die co-therapeutische Arbeitsweise mit zwei Therapeut:innen. Dieses Setting ist nicht zuletzt auch aufgrund der zeitlichen Befristung der AFT erforderlich, um einen kontinuierlichen Prozess auch in krankheits- und urlaubsbedingten Vertretungssituationen gewährleisten zu können.
In der Regel findet im Rahmen der AFT eine Sitzung pro Woche über einen Zeitraum von 6 Monaten bis maximal 12 Monaten statt. Auch ein systemisches Clearing ist möglich.
Die AFT richtet sich an verschiedenste Familiensysteme mit einem oder mehreren Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, u.a.:
• Ursprungsfamilien
• Alleinerziehenden Müttern/Vätern
• Patchworkfamilien
• Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften/Ehen
• Trennungs-/Scheidungsfamilien
• Familien mit Migrationshintergrund
• Pflege- und Adoptionsfamilien