Der VSE NRW e.V. gehörte in den frühen 1990er zu den ersten Anbietern ambulanter Jugendhilfe.
Unsere ambulante Jugendhilfe ist geprägt durch eine hohe Flexibilität und eine hohe Fachlichkeit der Mitarbeiter*innen. Uns zeichnet eine Haltung der Ressourcenorientierung und Partizipation sowie Beteiligung der Adressat*innen aus.
Für junge Menschen mit einer mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung (§35a SGB VIII) halten wir unsere ambulanten Angebote entsprechend in unseren spezialisierten Einrichtungen IN:Kontakt und Betreutes Wohnen, Münster vor. Wir unterstützen im Alltag, leisten aufsuchende Beratung und Betreuung, bieten Gruppenarbeit an, sorgen für die nötige ärztliche und psychiatrische Unterstützung und fördern die Integration in ein soziales Umfeld.
Wir betreuen unbegleitete junge Flüchtlinge aus aller Welt in Form Mobiler Betreuung, in kleinen dezentralen Wohngemeinschaften oder in ambulanter Form. Die Arbeit erfordert neben jugendhilfetypischem Know How zahlreiche zusätzliche Qualifikationen. Auch deshalb wird der größte Teil der jungen Flüchtlinge seit 2008 in Spezialprojekten wie unserer Dortmunder Jugendhilfestation Hamburger Straße betreut oder dem Münsteraner Team Lumos Im Stadtgebiet Bochum hat die Jugendhilfeeinheit Bochum inzwischen die jahrelange erfolgreiche Arbeit von [bo]Home übernommen und in ihre Angebottspalette integriert.
Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Entwicklung junger Menschen teilweise nicht abgeschlossen, und es besteht ein Hilfebedarf über die Volljährigkeit hinaus. Junge Erwachsene bei Nachreifungsprozessen und einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Verselbständigung zu unterstützen, auch das ist eine Aufgabe der ambulanten Jugendhilfe. Unsere Angebote der ambulanten Jugendhilfe gelten teilweise entsprechend auch in Verbindung mit §41 SGB VIII für junge Volljährige.
So individuell wie die Menschen, mit denen wir arbeiten, ist auch unsere ambulante Jugendhilfe. Weitere Angebote, Programme und Projekte im Bereich der ambulanten Jugendhilfe durch den VSE NRW e.V.:
Beratungsangebot für Grundschulen im Kreis Steinfurt Hintergrund Die Grundschule ist mit deutlich erhöhten Anforderungen konfrontiert: Pädagogische Aufgaben verlagern sich stärker in die Schule und den “Offenen Ganztag“. Gleichzeitig verliert die Familie zunehmend an Stabilität, ist als System oft eher isoliert und Eltern sind häufig für die Schule schwer erreichbar. Dabei wächst die Zahl belasteter Kinder deutlich an. Weitere Herausforderungen für die Schulen stellen die Themen Inklusion und vermehrt die Integration von geflüchteten Kindern dar. Hierdurch sind im Grundschulbereich zunehmend Kinder mit zum Teil erheblichen Verhaltensauffälligkeiten anzutreffen. These Neue Beratungsangebote in der Grundschule sind deshalb besonders notwendig, weil sie eine schnelle und frühzeitige Klärung und Bearbeitung von Fragestellungen und Problemlagen ermöglichen. Gleichzeitig bilden sie eine wichtige Schnittstelle und Zugangsmöglichkeit für weiterführende Unterstützungsangebote. Die Grundschulen sollen in diesem Sinne durch ein ambulantes Beratungsangebot stärker vernetzt werden. Mit Hilfe einer systematischen und kontinuierlichen Vernetzung kann die frühzeitige Erkennung und Bearbeitung von Problemlagen verbessert werden. Sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Eltern und Familien profitieren bei dieser Zusammenarbeit von der Verbindung zwischen dem, auf den Schulalltag gerichteten Blick der Lehrkräfte und der vom Schulalltag abgelösten Perspektive der Beraterinnen und Berater. 2 Perspektive Auf diesem Weg soll der frühzeitige und passgenaue Einsatz differenzierter Unterstützungsangebote ermöglicht werden, bevor Probleme sich so verfestigt haben, dass sie häufig nur mit geringen Erfolgsaussichten bearbeitet werden können. Das Jugendamt des Kreises Steinfurt wurde deshalb beauftragt, mit einem niedrigschwelligen Beratungsangebot auf diese Entwicklungen zu antworten. Da Lehrkräfte im Schulalltag oftmals als Erste Problemlagen wahrnehmen, bilden sie eine wichtige Schnittstelle und Zugangsmöglichkeit für weiterführende Unterstützungsangebote. In enger Kooperation mit der Jugendhilfe kann diese Schnittstelle genutzt werden, um durch die Beratung von Lehrkräften, Eltern und Kindern Probleme frühzeitig zu bearbeiten und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Ziele 1. Beratung von Kindern, Eltern und Lehrkräften im schulischen Alltag zu Fragen der Erziehung und der Entwicklung von Kindern. 2. Vermittlung zwischen den Lehrkräften, Eltern und Schülern bei schulischen Konflikten und Missverständnissen. 3. Eltern und Lehrkräfte werden dabei unterstützt, Entwicklungsthemen in den Fokus zu nehmen. 4. Die Beratungskräfte zeigen im Rahmen ihrer Lotsenfunktion die Wege zu Förderund Unterstützungsangebote auf und begleiten die Eltern und Kinder bei Bedarf. 5. Die Vernetzung der Institutionen und Einrichtungen im Sozialraum sowie die Zusammenarbeit mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle wird gefördert. 6. Passende Unterstützungsangebote aus dem Sozialraum werden sinnvoll in die Grundschule integriert. Leistungen Durch eine regelmäßige wöchentliche Präsenz einer sozialpädagogischen Fachkraft wird zunächst der Kontakt zu den Lehrkräften in den Grundschulen aufgebaut. In der Regel wird wöchentlich eine feste Beratungsstunde in der Schule durchgeführt. Eine 3 zweite Wochenstunde wird nach Bedarf zur Durchführung von Gesprächsterminen genutzt. Folgende Leistungen werden durch diese Fachkraft angeboten: 1. Niederschwellige Beratung von Kindern, Eltern und Lehrkräften zu individuellen Problemen einzelner Kinder. 2. Unterstützung und Begleitung von Gesprächen zwischen Lehrkräften, Eltern und Kindern zu individuellen Fragestellungen. 3. Aufbau eines Kooperationsnetzes zwischen den Schulen und den Förder- und Unterstützungsangeboten. 4. Vermittlung von Kontakten zu fördernden Angeboten vor Ort und entsprechenden Fachdiensten (Lotsenfunktion). Teilnahme an Schulveranstaltungen (bspw. Lehrerkonferenz, Elternsprechtag, Tag der offenen Tür, Schulfest) in Absprache mit der Grundschule. Finanzierung Für den Aufbau eines Kooperationsnetzes mit den beteiligten Einrichtungen und für die Beratung der Fachkräfte sind wöchentlich zwei Fachleistungsstunden pro Schule vorgesehen. Zusätzlich können zwölf Fachleistungsstunden pro Fachkraft und Jahr für Netzwerktreffen der Fachkräfte untereinander in Anspruch genommen werden. Qualitätsentwicklung Das Beratungsangebot wird von erfahrenen sozialpädagogischen Fachkräften durchgeführt, die über gute Kenntnisse des jeweiligen Sozialraums und die zur Verfügung stehenden Förder- und Unterstützungsangebote verfügen. Die Fachkräfte sind in die Fachteams ihrer Einrichtung eingebunden. Zusätzlich finden dreimal jährlich trägerübergreifende und regional ausgerichtete Netzwerktreffen statt. Zusätzlich erfolgen jährliche Auswertungsgespräche mit der einzelnen Schule.