Bundesweit sind Sozialarbeiter*innen entsetzt. Weil sie das besondere Vertrauensverhältnis zu ihrer Zielgruppe, wohl dem zentralen Grundpfeiler der Sozialen Arbeit, nicht aufs Spiel setzen konnten und wollten, wurden drei hauptamtliche Mitarbeitende des Fanprojekts Karlsruhe vor dem Amtsgericht zu hohen Geldstrafen verurteilt. Und dies, weil sie kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen.
Im Zuge von Ermittlungen gegen das Fanprojekt Karlsruhe waren drei hauptamtliche Sozialarbeiter*innen des Fanprojekts als Zeugen vorgeladen worden. In der Pressemitteilung des Bündisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht (BfZ) heißt es: „Diese standen somit vor einem unsagbaren Dilemma: Einblicke aus der Aufarbeitung, die ihnen unter dem Gesichtspunkt absoluter Vertraulichkeit im Rahmen ihrer Arbeit gewährt wurden, an Ermittlungsbehörden weiterzugeben, was vergleichbare Formate für die Zukunft wohl unmöglich gemacht hätte, oder zu schweigen. Als professionelle Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit entschieden sie sich für Letzteres, um das Vertrauen, das ihnen ihre junge Zielgruppe entgegengebracht hatte, nicht zu gefährden.“
Die Verurteilung zu hohen Geldstrafen ist eine Gefährdung für die Basis der sozialpädagogischen Arbeit: Ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Adressat*innen. „Hier ist ein Urteil gefällt worden, welches die grundsätzlichen Errungenschaften der Sozialen Arbeit bundesweit massiv gefährden und zurückwerfen kann“, heißt es weiter in der Pressemitteilung des BfZ.
Wir stehen solidarisch an der Seite der betroffenen Kolleg*innen! Wir setzen uns ein für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen, damit dieser problematische Präzedenzfall nicht zur Regel wird. Professionelle Sozialarbeit braucht eine vertrauensvolle Basis.
Hier finden Sie die Pressemitteilung der Kolleg*innen vom Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht zum Download.