Die Jugendhilfeeinheit Hiltrup erbringt stationäre Hilfen zur Erziehung, sowie aufsuchende Jugendsozialarbeit. Das Büro befindet sich in zentraler Lage von Hiltrup.
STATIONÄRE HILFEN gem. §34, §35a, auch i.V.m. §41 SGB VIII, in Ausnahmefällen nach §78 SGB IX
ZIELGRUPPE
Unser stationäres Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16-27 Jahren, die intensi- ve Unterstützung zur selbstständigen Bewältigung ihres Alltages benötigen.
STATIONÄRES ANGEBOT
Im Rahmen des Stationären Dezentralen Wohnen (STA- DEWO) bieten wir den jungen Menschen intensive Unter- stützung bei der Bewältigung ihres Alltages und entwi- ckeln sowohl private, soziale und berufliche Perspektiven mit ihnen.
Wir bieten:
• Möblierte trägereigene Wohnungen, direkt am Büro und dezentral im Stadtteil • Zentrale Anlaufstelle als Treffpunkt mit Gruppen- angeboten, Mittagstisch, Waschmöglichkeit, Freizeitangebote, PC- und Internetzugang • 24 Std. Rufbereitschaft • Sicherstellung des Lebensunterhaltes (monatliche Geldauszahlung) • Integration in das gesellschaftliche Leben im Stadtteil (Ärzte, Vereine, Einkauf etc.) • Perspektiventwicklung im Rahmen der Hilfeplanung (schulisch, beruflich und individueller Lebensentwürfe) • Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Verselbstständigung • Stabilisierung und Aktivierung in und nach Krisen • Bezugsbetreuung • Unterstützung bei der Entwicklung einer angemessenen Tagesstruktur • Unterstützung in allen Belangen rund ums selbstständige Wohnen • Anleitung zur Haushaltsführung, Begleitung beim Einkauf
Wir bieten: • Präsenz in den Sozialräumen Hiltrup und Amelsbüren • Offene Sprechstunden • Beratung zu allen jugenspezifischen Themen • Einzelfallhilfen • Erschließen und Aufbau von Gruppenangeboten • Durchführung von Workshops • Vernetzung im Stadtteil • Soziale Gruppenarbeit nach §29 SGB VIII
Andreas Heuing
Diplom-Sozialarbeiter
Kontakt für Anfragen in der Erziehungs- und Eingliederungshilfe
Das Stationär Dezentrale Wohnen (StaDeWo) oder Mobile Betreuung (MOB) ist eine sonstige betreute Wohnform der stationären Jugendhilfe nach §34 SGB VIII. Die jungen Menschen wohnen in einer vom VSE NRW e.V. angemieteten Wohnung und bekommen zwei Betreuer*innen zur Seite gestellt, die sie in allen Lebensfragen beraten und begleiten. Eine zentrale…
Eingefahrene Verhaltensweisen machen es Kindern und Jugendlichen manchmal schwer, in der Schule, in der eigenen Familie oder in sozialen Gruppen eine Rolle zu finden, in der sie sich wohl fühlen. Bei der sozialen Gruppenarbeit als ambulante Jugendhilfe nach §29 SGB VIII geht es darum, andere Verhaltensmöglichkeiten zu erarbeiten sowie einzuüben…
Die Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII als ambulante Jugendhilfe richtet sich an junge Menschen, die Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Entwicklungsaufgaben benötigen. Der junge Mensch steht im Vordergrund, gleichzeitig wird das soziale Umfeld mit einbezogen, insbesondere die Eltern, die Schule, Freund:innen sowie alle weiteren…
Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII als ambulante Jugendhilfe richtet sich an Familiensysteme, die Unterstützung bei ihren Erziehungsaufgaben, Alltagsproblemen, Konflikten, Krisen und dem Kontakt zu Ämtern und Institutionen benötigen. In der Familienhilfe verstehen wir uns als Unterstützer:innen, Berater:innen und…
Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) nach §35 SGB VIII als ambulante Jugendhilfe richtet sich an junge Menschen, die intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen. Der junge Mensch mit seiner individuellen Lebenssituation steht im Vordergrund.